Junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren können sich gerne in unsere psychiatrische und/oder psychotherapeutische Behandlung begeben.

Sind sie schon 18 Jahre beim ersten Kennenlernen werden sie in jedem Fall von ärztlichen MitarbeiterInnen behandelt, die psychiatrisch und psychotherapeutisch ausgebildet sind, denn die Sozialpsychiatrie–Vereinbarung gilt dann nicht mehr.

Dies bedeutet, dass in jedem Fall auch die weitere Therapie in ärztlicher Hand liegt.

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Um einen Erstvorstellungstermin bei uns zu erhalten, können Sie uns per E-Mail, Fax oder Telefon erreichen. Möchten Sie sich telefonisch anmelden, nutzen Sie bitte unsere Telefonzeiten. Bitte beachten Sie die nötigen Unterlagen für unser Erstgespräch. Weitere Informationen zur Terminvereinbarung hier: